BilladaZur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Billada GmbH, Rolshover Kirchweg 42, 51105 Köln („Billada“), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über Software-, Mahnwesen-, Forderungsmanagement-, Auskunfts- und Inkassodienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Billada ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Leistungsverzeichnis oder Auftrag. Leistungen können insbesondere die Bereitstellung der Billada-Software, Datenimporte und Schnittstellen, Mahnwesen, Bonitätsinformationen, Fristenüberwachung, Meldungen an Warenkreditversicherer sowie registrierte Inkassodienstleistungen umfassen.

3. Vertragsschluss

Angebote von Billada sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung, elektronische Bestätigung, Annahme eines Angebots oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Berechtigungen und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und richtig bereit. Er stellt insbesondere sicher, dass übermittelte Forderungsdaten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und Forderungen schlüssig, fällig und nicht bestritten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Softwarezugang und Datensicherheit

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist für die von ihm angelegten Nutzer und deren Berechtigungen verantwortlich. Billada darf angemessene Sicherheitsmaßnahmen, Wartungen und technische Änderungen vornehmen, soweit die vereinbarte Nutzbarkeit nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Abrechnungsintervall und etwaige Einrichtungs-, Porto-, Auskunfts-, Gerichts- oder Drittkosten ergeben sich aus dem Vertrag oder Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.

7. Inkassodienstleistungen

Inkassoleistungen werden im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erbracht. Der Kunde bevollmächtigt Billada im vereinbarten Umfang zur außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Geltendmachung. Gerichtliche Maßnahmen, Vergleiche, Ratenzahlungen oder kostenpflichtige Drittschritte erfolgen nach den vertraglichen Vorgaben oder nach vorheriger Abstimmung, soweit keine generelle Ermächtigung besteht.

8. Bonitäts- und Auskunftsdaten

Auskunftsdaten dienen als Entscheidungshilfe und stellen keine Garantie für Zahlungsfähigkeit, Zahlungswilligkeit oder zukünftige Entwicklungen dar. Nutzungs- und Weitergabebeschränkungen der jeweiligen Datenanbieter sind einzuhalten.

9. Warenkreditversicherung

Billada unterstützt bei Fristenüberwachung und Meldungen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Vertrags-, Limit- und Forderungsdaten. Die Verantwortung für Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitige Bereitstellung der versicherungsrelevanten Informationen verbleibt beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Deckungsentscheidung trifft ausschließlich der Versicherer.

10. Verfügbarkeit und Änderungen

Billada bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt und Störungen außerhalb des Einflussbereichs können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Wesentliche Änderungen der Leistungen werden unter Wahrung berechtigter Kundeninteressen angekündigt.

11. Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Haftung

Billada haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftungsbegrenzung kann im Einzelvertrag vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim. Soweit Billada personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Für Inkassodienstleistungen kann Billada personenbezogene Daten im Rahmen eigener gesetzlicher Verantwortlichkeit verarbeiten.

14. Geistiges Eigentum

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software im vereinbarten Umfang. Rechte an Software, Marken, Dokumentation, Konzepten und Weiterentwicklungen verbleiben bei Billada oder den jeweiligen Rechteinhabern.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Köln, soweit gesetzlich zulässig. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: Juli 2026